Tätigkeitsfeld · Oradea, Bihor

Scheidung

Eine Scheidung kann schnell und würdig verlaufen, wenn Kooperationsbereitschaft besteht, oder lang und kostspielig, wenn offene Konflikte vorliegen. Die Strategie wird in der Erstberatung entwickelt. Bei Scheidungen mit Minderjährigen hat der Schutz der Kinder vor dem Konflikt absolute Priorität.

Angebotene Leistungen

Was wir in diesem Bereich tun

01

Scheidung durch notarielle Vereinbarung

Der schnellste Weg, wenn keine Minderjährigen vorhanden sind oder eine Einigung über Sorgerecht und Unterhalt besteht. 30-60 Tage insgesamt. Maximale Diskretion.

02

Scheidung durch gerichtliche Vereinbarung

Einigung über die Scheidung und ihre Folgen, aber notariell nicht möglich (verfahrensrechtliche Gründe). Dauer 60-120 Tage.

03

Streitige Scheidung — Verschulden

Scheidung wegen Verschuldens eines oder beider Ehegatten. Wirkt sich auf die Vermögensaufteilung (1/2 vs 2/3 Anteil) und teilweise auf die elterliche Sorge aus.

04

Scheidung nach faktischer Trennung

Nach mindestens 2 Jahren tatsächlicher Trennung. Das Verschulden wird nicht geprüft, sondern nur die Unmöglichkeit der Fortführung der Ehe.

05

Internationale Scheidung

Ehegatten mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz außerhalb Rumäniens oder Vermögen im Ausland. Anwendung der Brüssel-II-ter-Verordnung.

Der Ablauf

Wie wir zusammenarbeiten

Klare Schritte, transparente Kommunikation, keine Überraschungen.

  1. 01

    Vertrauliche Beratung

    60-90 Min

    Druckfreies Treffen — wir analysieren die familiäre Situation, Kinder, Vermögen, die Absicht jedes Ehegatten. Gemeinsam legen wir die Strategie fest: einvernehmlich oder streitig. Auch online möglich.

  2. 02

    Strategie & Verhandlung

    2-6 Wochen

    Bei einvernehmlicher Scheidung — Verhandlung mit dem anderen Ehegatten (direkt oder durch den Anwalt) über Scheidung und Folgen (Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensteilung). Bei streitiger — Beweissicherung.

  3. 03

    Gewählter Weg: notariell / gerichtlich

    Variabel

    Notariell (ohne Minderjährige oder mit Einigung): 30-60 Tage insgesamt. Gerichtlich einvernehmlich: 60-120 Tage. Streitig: 6-18 Monate. Die Entscheidung hängt von der Komplexität der Folgen ab.

  4. 04

    Mögliche DGASPC-Sozialerhebung

    4-8 Wochen

    In Verfahren mit Minderjährigen ordnet das Gericht in der Regel eine Sozialerhebung der DGASPC Bihor an. Wir bereiten den Elternteil auf die Bewertung vor — Verhältnisse, Wohnsituation, Bindung zum Kind.

  5. 05

    Urteil & Wirkungen

    2-4 Wochen

    Nach Rechtskraft: Aktualisierung des Personenstands, Namensänderung (auf Antrag), Umsetzung von Sorgerecht/Unterhalt. Bei internationaler Scheidung — Anerkennung im Ausland (Apostille).

  6. 06

    Beratung nach der Scheidung

    Langfristig

    Änderung von Maßnahmen bei Änderung der Verhältnisse, Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen, Lösung von Umgangskonflikten. Für unsere Mandanten — langfristige kontinuierliche Verfügbarkeit.

Erforderliche Unterlagen

Was zur Erstberatung mitbringen

  • Heiratsurkunde
  • Identitätsdokumente der Ehegatten
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Eigentumsdokumente für gemeinsame Vermögenswerte
  • Einkommensnachweise (für Unterhalt)
  • Eventuelle Eheverträge
Häufige Fehler

Was zu vermeiden ist

  • Den ersten Schritt in sozialen Netzwerken oder mit demütigenden Mitteilungen tun — zerstört die Kooperation für die Kinder.
  • Eine einvernehmliche Scheidung mit ungünstigen Bedingungen akzeptieren, nur um schnell abzuschließen.
  • Die steuerlichen Auswirkungen der Vermögensteilung im Rahmen der Scheidung unterschätzen.
  • Internationale Aspekte vernachlässigen, wenn ein ausländisches Element vorliegt (Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Vermögen).
  • E-Mails versenden, die als Verschuldensbeweis verwendet werden können.
FAQ

Häufig gestellte Fragen — Scheidung

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir eine Erstberatung.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist möglicherweise der schnellste Weg, eine Ehe aufzulösen:

  • Notarieller Weg (ohne minderjährige Kinder) — 1-2 Sitzungen, Gesamtdauer 30-60 Tage
  • Notarieller Weg mit Kindern — 60-120 Tage (Einvernehmen über Sorgerecht und Unterhalt erforderlich)
  • Gerichtlicher Weg im Einvernehmen — 60-120 Tage am Gericht

Wesentliche Voraussetzungen: Beide Ehegatten müssen sich über die Auflösung und alle Folgen einig sein (Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Unterhalt).

Neben den amtlichen Gebühren (notariell oder Stempelsteuer) ist anwaltliche Hilfe optional, aber empfehlenswert — insbesondere bei minderjährigen Kindern oder gemeinsamem Vermögen. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Bewertung vereinbaren Sie eine Erstberatung.

Kann ich mich scheiden lassen, wenn mein Ehepartner nicht zustimmt?

Ja, eine Scheidung erfordert nicht die Zustimmung beider Ehegatten. Das Verfahren: streitige Scheidung am Gericht. Anerkannte Gründe:

  • Verschulden — Verhalten, das eine Fortsetzung unmöglich macht (Gewalt, Untreue, Verlassen, Alkoholismus)
  • Tatsächliche Trennung über 2 Jahre — ohne Verschuldensprüfung
  • Unmöglichkeit der Fortsetzung — besondere Situationen (z. B. schwere strafrechtliche Verurteilung, endgültige psychiatrische Unterbringung)

Dauer: 6-18 Monate in erster Instanz. Der nicht zustimmende Ehegatte kann durch Rechtsmittel verlängern, aber die Scheidung nicht endgültig blockieren. Am Ende des Verfahrens spricht das Gericht die Scheidung unabhängig von seiner Position aus.

Eine Scheidung wegen Verschuldens des die Scheidung verweigernden Ehegatten ist für den antragstellenden Ehegatten vorteilhaft — sie wirkt sich auf die Vermögensaufteilung (2/3 Anteil am Gemeinschaftsvermögen) und manchmal auf das Sorgerecht aus.

Was passiert mit dem Familiennamen nach der Scheidung?

Die Ehefrau (oder der Ehemann, wenn er den Namen des anderen angenommen hat) kann den Familiennamen behalten oder zum Namen vor der Ehe zurückkehren. Die Entscheidung wird bei der Scheidung getroffen:

  • Einvernehmen mit dem Ehepartner — die einfache Option, im Urteil/notariellen Akt eingetragen
  • Einseitiger Antrag bei Gericht — wenn der Ehepartner das Einvernehmen verweigert. Das Gericht beurteilt „triftige Gründe" — meist berufliches Interesse, soziale Anerkennung, Kinder mit gemeinsamem Namen

Nach der Scheidung ist eine spätere Namensänderung komplizierter: nur durch besonderes Verwaltungsverfahren bei der Gemeinde + Entscheidung des Justizministeriums, mit substanzieller Begründung. Empfehlung: bei der Scheidung entscheiden, nicht für später aufschieben.

Kann ich die Scheidung beantragen, wenn ich im Ausland geheiratet habe?

Ja. Im Ausland verheiratete Rumänen können sich in Rumänien scheiden lassen, wenn mindestens ein Ehegatte rumänischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Rumänien hat. Verfahren:

  1. Anerkennung der Ehe — die ausländische Eheurkunde muss apostilliert, übersetzt und in die rumänischen Register eingetragen werden (Generaldirektion Personenstand)
  2. Scheidungsantrag — beim Wohnsitzgericht oder, wenn keiner in Rumänien lebt, beim Gericht des 1. Bezirks Bukarest
  3. Anwendbares Recht — Rom-III oder Brüssel-IIa-Verordnung für EU-Bürger; bilaterale Abkommen für Nicht-EU

Das rumänische Scheidungsurteil kann in anderen EU-Staaten durch europäisches Zertifikat anerkannt werden; für Nicht-EU-Staaten gelten Haager Apostille und manchmal das Exequaturverfahren im jeweiligen Staat.

Wie wirkt sich die Scheidung auf gemeinsame Bankkredite aus?

Die Scheidung erlischt NICHT automatisch die Verpflichtungen gegenüber der Bank. Banken bleiben Gläubiger beider Ehegatten, unabhängig von der Vermögensaufteilung:

  • Gemeinsame Schuld — beide Ehegatten haften gesamtschuldnerisch bis zur vollständigen Rückzahlung
  • Interne Vereinbarung zwischen den Ehegatten (wer die Raten zahlt) ist der Bank gegenüber unwirksam — die Bank kann die volle Zahlung von einem der Ehegatten verlangen
  • Lösungen bei der Scheidung: Refinanzierung auf einen einzelnen Ehegatten (die Bank muss zustimmen), Verkauf der hypothekenbelasteten Immobilie und Rückzahlung, oder Übernahme des Kredits mit Änderung der Sicherheiten

Praktisch: Unterzeichnen Sie keine Vermögensaufteilung, die Ihnen eine kreditbelastete Immobilie zuweist, wenn die Bank den Kredit nicht offiziell auf den anderen Ehegatten überträgt — Sie riskieren, für Raten an einer Immobilie zu haften, die nicht mehr Ihnen gehört.

Weitere Tätigkeitsfelder

Wir decken das gesamte Spektrum des rumänischen Rechts ab.

Erbrecht & Nachfolge

Gesetzliche oder testamentarische Erbschaft, Erbteilung, Pflichtteil, notarielle und streitige Verfahren.

Zivilrechtliche Verträge

Erstellung, Verhandlung und Streitigkeiten bei Zivilverträgen — Kauf, Miete, Mandat, Fiducia, Forderungsabtretung.

Sachenrecht & Eigentum

Eigentums- und Besitzstreitigkeiten, Ersitzung, Dienstbarkeiten, Grundbuch.

Zivilrechtliche Haftung & Schadensersatz

Vermögens- und immaterielle Schäden — Unfälle, Behandlungsfehler, KFZ-Haftpflicht, deliktische Haftung.

Gesellschaftsrecht & M&A

Firmengründung, Due Diligence, Anteilsübertragungen, Fusionen, Spaltungen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.

Steuer- & Verwaltungsstreitigkeiten

Anfechtung von Steuerbescheiden, Einsprüche, Steuerprüfungen, Verwaltungsverfahren.

Arbeitsrecht

Kündigungen, Arbeitskonflikte, Tarifverträge, Betriebsordnungen, ITM, Arbeitsunfälle.

DSGVO & Geistiges Eigentum

DSGVO-Konformität, Marken, Patente, Software-Lizenzen, geographische Angaben, OSIM.

Immobilien- & Baurecht

Immobilientransaktionen, Bauträger, Baugenehmigungen, Stadtplanung, Kataster, Grundbuch.

Vermögensauseinandersetzung

Aufteilung des Ehevermögens — einvernehmlich oder gerichtlich, Bewertungen, Ausgleichszahlungen, Güterregimeauflösung.

Sorgerecht, elterliche Gewalt & Unterhalt

Festlegung der elterlichen Gewalt, Umgangsregelungen, Kindesunterhalt, spätere Änderungen.

Strafrecht

Beistand bei Strafverfahren, Verteidigung vor Gericht und in Rechtsmitteln. Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption, Amtsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität, Verkehrsdelikte, Behandlungsfehler. Prozessanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung.

Insolvenz

Gerichtliche Sanierung, Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen.

Forderungseinzug & Zwangsvollstreckung

Forderungseinzug, Zahlungsbefehle, Pfändungen, Vollstreckungseinsprüche — für Gläubiger und Schuldner.

Missbräuchliche Klauseln & Verbraucherschutz

Missbräuchliche Klauseln in Verträgen mit Berufsausübenden, Verbraucherrechte, Sammelklagen, ANPC-Vertretung.