Tätigkeitsfeld · Oradea, Bihor

DSGVO & Geistiges Eigentum

Personenbezogene Daten und geistige Vermögenswerte sind Hochrisikobereiche — ANSPDCP-Bußgelder erreichen 4% des globalen Umsatzes, und der Verlust eines IP-Rechts kann ein Geschäft zerstören. Wir gewährleisten präventive Konformität und Verteidigung in Rechtsstreitigkeiten.

Angebotene Leistungen

Was wir in diesem Bereich tun

01

DSGVO-Implementierung

Verarbeitungsaudit, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzrichtlinien, Auftragsverarbeitungsverträge, Verfahren zur Vorfallmeldung, DSFA, DSB-Bestellung sofern erforderlich.

02

Markenanmeldung beim OSIM

Recherche zum Stand der Technik, nationale oder europäische Anmeldung (EUIPO), Vertretung in Widersprüchen, Nichtigkeitsverfahren, Überwachung konkurrierender Marken.

03

Software & Lizenzierung

Softwareentwicklungsverträge, Endnutzerlizenzen, SaaS-Bedingungen, Verträge zur Übertragung von Quellcode, Open-Source-Compliance.

04

Urheberrecht

Werkregistrierung, Verträge zur Abtretung von Verwertungsrechten, Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung, Plagiat, Verletzung.

05

Website-AGB

Erstellung von AGB und Cookie-Richtlinien, angepasst an die konkrete Tätigkeit — eCommerce, SaaS, Marktplatz.

Der Ablauf

Wie wir zusammenarbeiten

Klare Schritte, transparente Kommunikation, keine Überraschungen.

  1. 01

    DSGVO / IP-Audit

    2-4 Wochen

    Inventarisierung der Datenverarbeitungen (Kategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen), Drittauftragsverarbeiter (Cloud, Mailing, Zahlungen). Bei IP — Inventar von Marken, Designs, Software, Werken.

  2. 02

    Konformitätsumsetzung

    4-8 Wochen

    Bei DSGVO: Datenschutzrichtlinie, Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), DSFA, Vorfallverfahren. Bei IP: Markenrecherche, OSIM/EUIPO-Anmeldung, Abtretungsverträge.

  3. 03

    Schulung / DSB

    1-2 Wochen

    Mitarbeiterschulung zur DSGVO — Best Practices, Vorfallerkennung. Für Unternehmen, die sensible Daten verarbeiten — Bestellung eines internen oder externen DSB.

  4. 04

    Reaktion auf Vorfälle / Widersprüche

    Laufend

    Bei DSGVO: ANSPDCP-Meldung innerhalb von 72h bei Vorfällen, Beantwortung von Betroffenenanträgen (Auskunft, Löschung). Bei IP: Widersprüche gegen konkurrierende Markenanmeldungen, Überwachung.

  5. 05

    Verteidigung in ANSPDCP-Prüfungen

    Je nach Prüfung

    Vertretung in Prüfungen, Beantwortung von Anfragen, Anfechtung von Protokollen. Sanktionen können 4% des globalen Umsatzes erreichen — die Verteidigung muss technisch und zeitnah erfolgen.

  6. 06

    IP-/Geistige-Eigentum-Streitigkeiten

    12-24 Monate

    Klagen wegen Markenverletzung, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis — beim Tribunal București (spezialisiertes Gericht) oder Tribunal Bihor je nach Zuständigkeit. EUIPO für europäische Marken.

Erforderliche Unterlagen

Was zur Erstberatung mitbringen

  • Verarbeitete Daten (Kategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen)
  • Liste der Drittauftragsverarbeiter (Cloud, Mailing, Zahlungen)
  • Vorgeschlagene Marken, Logos, Designs
  • Bestehende Softwareverträge
  • Dokumente zu geschützten Werken
Häufige Fehler

Was zu vermeiden ist

  • Betrieb ohne veröffentlichte Datenschutzrichtlinie — automatisch sanktioniert bei der ersten ANSPDCP-Anzeige.
  • Verwendung von Cloud-Tools (Mailchimp, Google Workspace, AWS) ohne unterzeichneten AVV — rechtswidrige Verarbeitung.
  • Markenanmeldung ohne Recherche zum Stand der Technik — Risiko des Widerspruchs und der Wiederholung des Verfahrens.
  • Fehlen von Urheberrechtsabtretungsverträgen mit angestellten Programmierern/Designern — das Eigentum am Werk verbleibt beim Urheber, nicht beim Unternehmen.
  • Behandlung der DSGVO als Formalität „für den Fall einer Prüfung" — Sanktionen für fehlende Dokumente sind fix, unabhängig von der tatsächlichen Auswirkung.
FAQ

Häufig gestellte Fragen — DSGVO & Geistiges Eigentum

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir eine Erstberatung.

Was ist DSGVO und welche Pflichten hat ein rumänisches Unternehmen?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO — EU-Verordnung 2016/679) erlegt Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen aus der EU verarbeiten, Pflichten auf.

Mindestpflichten für ein typisches rumänisches Unternehmen:

  • Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlicht
  • Informationshinweis bei der Datenerhebung
  • Ausdrückliche Einwilligung für nicht-essenzielle Verarbeitungen
  • Internes Verarbeitungsverzeichnis
  • Vereinbarung mit Auftragsverarbeitern (Cloud, Mailingliste usw.)
  • Vorfallmeldungsverfahren (72 Stunden an ANSPDCP — Nationale Datenschutzbehörde)
  • Bestellter Datenschutzbeauftragter (DPO), wenn Sie sensible Daten oder in großem Umfang verarbeiten

Höchstbußgelder: 20 Millionen EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Wir unterstützen KMU und Großunternehmen bei der vollständigen DSGVO-Umsetzung.

Wie melde ich eine Marke in Rumänien und der EU an?

Markenanmeldungsverfahren beim OSIM (Rumänien) oder EUIPO (Europäische Union):

  1. Anteriorigätsrecherche — Prüfung, ob bereits ähnliche Marken registriert sind. Kritisch zur Vermeidung von Widersprüchen und Anmeldungsablehnung.
  2. Antragstellung — mit klarer Liste der Nizza-Klassen (internationale Klassifikation von Waren/Dienstleistungen). Eine Marke deckt nur die bezahlten Klassen ab.
  3. Formelle + materielle Prüfung — OSIM/EUIPO prüft die gesetzlichen Voraussetzungen (Unterscheidungskraft, nicht irreführend, nicht verwechselbar)
  4. Veröffentlichung — im Markenblatt; Widerspruchsfrist 2 Monate (RO) oder 3 Monate (EU)
  5. Eintragung — Urkunde 10 Jahre gültig, verlängerbar

Gesamtdauer: 4-9 Monate ohne Widersprüche. OSIM-Kosten: ~700-1500 RON für 1-3 Klassen. EUIPO-Kosten: ~850-1200 EUR für 1-3 Klassen. Plus Anwaltshonorar.

Welche Sanktionen riskiere ich ohne DSGVO-Richtlinie?

ANSPDCP-Sanktionen (Datenschutzbehörde) können verheerend sein. Die Höhe hängt ab von:

  • Schwere des Verstoßes — fehlende Richtlinie = leichter Verstoß; Offenlegung sensibler Daten = schwer
  • Anzahl der betroffenen Personen
  • Zusammenarbeit mit der Behörde — Haltung des Unternehmens bei der Kontrolle
  • Umsatz — Sanktionen sind prozentual

Obergrenzen:

  • Kategorie 1 (fehlende Richtlinien, Verzeichnis, DPO): max. 10 Millionen EUR oder 2% des weltweiten Umsatzes
  • Kategorie 2 (Verstöße gegen Verarbeitungsgrundsätze, fehlende Einwilligung): max. 20 Millionen EUR oder 4% des weltweiten Umsatzes

In Rumänien zeigt die ANSPDCP-Praxis tatsächliche Sanktionen von 5.000-200.000 EUR für typische KMU — aber in schweren Fällen wesentlich höhere Beträge.

Kann ich auf Google gefundene Inhalte ohne Probleme verwenden?

NEIN. Im Internet gefundene Inhalte sind durch implizites Urheberrecht geschützt, ohne Notwendigkeit der Eintragung. Die Verwendung ohne Genehmigung ist Rechtsverletzung, zivil- und manchmal strafrechtlich sanktionierbar.

Ausnahmen (erlaubte Nutzung ohne Genehmigung):

  • Kurzes Zitat mit Quellenangabe — für Kritik, Rezension, Bildung
  • Gemeinfreie Inhalte — über 70 Jahre nach Tod des Autors
  • Inhalte unter Creative-Commons-Lizenz — überprüfen Sie den genauen Lizenztyp
  • Bezahlte Stockbilder — überprüfen Sie die Lizenzbedingungen (kommerzielle Nutzung?)

Reales Risiko: Urheberrechtsbußgelder + Schadensersatz (manchmal 1.000-10.000 EUR pro Bild bei unerlaubter kommerzieller Nutzung). Empfehlung: nur eigene, bezahlte oder mit ausdrücklich überprüfter Lizenz Inhalte verwenden.

Wem gehört der im Unternehmen entwickelte Softwarecode?

Die Antwort hängt vom rechtlichen Verhältnis ab:

  • Angestellter mit Arbeitsvertrag — die vermögensrechtlichen Rechte gehören automatisch dem Arbeitgeber (Gesetz 8/1996, Art. 74), für in Erfüllung der Dienstpflichten geschaffene Werke. Die moralischen Rechte bleiben beim Autor.
  • Unabhängiger Auftragnehmer (Freelancer) — die Rechte verbleiben beim Autor, sofern keine ausdrückliche Übertragungsklausel besteht. Standardmäßige Dienstleistungsverträge übertragen NICHT automatisch IP-Rechte.
  • Co-Schöpfung mit Gründern — mehrdeutige Situation, erzeugt erhebliche Streitigkeiten beim Auseinandergehen der Mitgründer.

Kritische Empfehlung für Startups: IP-Rechtsübertragungsverträge mit allen Codebeitragenden unterzeichnet — Gründer, Freelancer, Angestellte (zusätzlich zum Arbeitsvertrag). Ohne dies wird der Unternehmenswert bei Investoren-Due-Diligence drastisch reduziert.

Weitere Tätigkeitsfelder

Wir decken das gesamte Spektrum des rumänischen Rechts ab.

Erbrecht & Nachfolge

Gesetzliche oder testamentarische Erbschaft, Erbteilung, Pflichtteil, notarielle und streitige Verfahren.

Zivilrechtliche Verträge

Erstellung, Verhandlung und Streitigkeiten bei Zivilverträgen — Kauf, Miete, Mandat, Fiducia, Forderungsabtretung.

Sachenrecht & Eigentum

Eigentums- und Besitzstreitigkeiten, Ersitzung, Dienstbarkeiten, Grundbuch.

Zivilrechtliche Haftung & Schadensersatz

Vermögens- und immaterielle Schäden — Unfälle, Behandlungsfehler, KFZ-Haftpflicht, deliktische Haftung.

Gesellschaftsrecht & M&A

Firmengründung, Due Diligence, Anteilsübertragungen, Fusionen, Spaltungen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.

Steuer- & Verwaltungsstreitigkeiten

Anfechtung von Steuerbescheiden, Einsprüche, Steuerprüfungen, Verwaltungsverfahren.

Arbeitsrecht

Kündigungen, Arbeitskonflikte, Tarifverträge, Betriebsordnungen, ITM, Arbeitsunfälle.

Immobilien- & Baurecht

Immobilientransaktionen, Bauträger, Baugenehmigungen, Stadtplanung, Kataster, Grundbuch.

Scheidung

Einvernehmliche Scheidung, streitige Scheidung mit oder ohne Minderjährige, Scheidung nach faktischer Trennung, internationale Scheidung.

Vermögensauseinandersetzung

Aufteilung des Ehevermögens — einvernehmlich oder gerichtlich, Bewertungen, Ausgleichszahlungen, Güterregimeauflösung.

Sorgerecht, elterliche Gewalt & Unterhalt

Festlegung der elterlichen Gewalt, Umgangsregelungen, Kindesunterhalt, spätere Änderungen.

Strafrecht

Beistand bei Strafverfahren, Verteidigung vor Gericht und in Rechtsmitteln. Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption, Amtsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität, Verkehrsdelikte, Behandlungsfehler. Prozessanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung.

Insolvenz

Gerichtliche Sanierung, Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen.

Forderungseinzug & Zwangsvollstreckung

Forderungseinzug, Zahlungsbefehle, Pfändungen, Vollstreckungseinsprüche — für Gläubiger und Schuldner.

Missbräuchliche Klauseln & Verbraucherschutz

Missbräuchliche Klauseln in Verträgen mit Berufsausübenden, Verbraucherrechte, Sammelklagen, ANPC-Vertretung.