Tätigkeitsfeld · Oradea, Bihor

Arbeitsrecht

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den komplexen Bereichen des Arbeitsrechts. Für Arbeitgeber — präventiv, durch Erstellung von Dokumenten, die Streitigkeiten vermeiden; für Arbeitnehmer — bei Klagen auf Aufhebung missbräuchlicher Entscheidungen, nicht gezahlter Lohnansprüche, Arbeitsunfällen.

Angebotene Leistungen

Was wir in diesem Bereich tun

01

Kündigungen & Disziplinarmaßnahmen

Für den Arbeitgeber: Erstellung verfahrensgerechter Kündigungs-/Sanktionsentscheidungen. Für den Arbeitnehmer: Aufhebung rechtswidriger Entscheidungen + Wiedereinstellung + Ausgleichslöhne.

02

Arbeitskonflikte

Nicht gezahlte Lohnansprüche, Überstunden, Zulagen, Prämien; Massenentlassungen; Klagen vor dem Tribunal Bihor (Abteilung Arbeitsstreitigkeiten).

03

Tarifverträge & Betriebsordnungen

Verhandlung von Tarifverträgen; Erstellung der internen Betriebsordnung (ROI); Telearbeitsregelung.

04

Arbeitsunfälle

Schadensersatz für den Arbeitnehmer nach Unfällen; Arbeitgeberhaftung; Vertretung vor Untersuchungsausschüssen; zivilrechtliche Klagen unabhängig vom Strafverfahren.

05

ITM-Vertretung

Begleitung bei Prüfungen der Territorialen Arbeitsinspektion Bihor; Anfechtung von Protokollen; Beantwortung von Anzeigen.

Der Ablauf

Wie wir zusammenarbeiten

Klare Schritte, transparente Kommunikation, keine Überraschungen.

  1. 01

    Lagebewertung

    1 Woche

    Wir prüfen den Arbeitsvertrag, die Entscheidung, die Betriebsordnung, die Stellenbeschreibung. Wir identifizieren, ob das Disziplinarverfahren eingehalten wurde (vorherige Untersuchung, Anhörung des Arbeitnehmers, Begründung).

  2. 02

    Mitteilung an Arbeitgeber (sofern zutreffend)

    15-30 Tage

    Bei nicht gezahlten Löhnen oder nicht anerkannten Rechten — formelle Mitteilung mit Frist. Löst den Konflikt oft ohne Prozess. Bei missbräuchlichen Kündigungen — kurze Anfechtungsfrist.

  3. 03

    Klage vor dem Tribunal Bihor

    6-18 Monate erste Instanz

    Antrag beim Tribunal Bihor — Abteilung Arbeitsstreitigkeiten. Frist von 45 Tagen ab Mitteilung der Entscheidung bei Kündigungen/Sanktionen. Für Lohnansprüche — 3-jährige Verjährung.

  4. 04

    Spezialisierte Beweise

    Im Verfahren

    Bei Kündigungen — Prüfung von Verfahren und tatsächlichen Gründen. Bei Arbeitsunfällen — medizinische und technische Gutachten. Bei Überstunden — Zeitnachweise und Zeugen.

  5. 05

    Urteil & Wirkungen

    Bei Verkündung

    Aufhebung der Entscheidung + Wiedereinstellung + Lohnzahlung für die Konfliktdauer. Bei Lohnansprüchen — Verurteilung zur Zahlung mit gesetzlichen Zinsen. Arbeitsrechtliche Urteile sind kraft Gesetzes vollstreckbar.

  6. 06

    Berufung beim Berufungsgericht Oradea

    6-12 Monate

    Die Berufung suspendiert die Vollstreckung nicht (Sonderregel der Materie). Der Arbeitnehmer kann auch während der Berufung effektiv wiedereingestellt werden — ein mächtiges Instrument.

Erforderliche Unterlagen

Was zur Erstberatung mitbringen

  • Individueller Arbeitsvertrag + Nachträge
  • Die angefochtene Entscheidung
  • Stellenbeschreibung, Betriebsordnung
  • Zeitnachweise, Lohnabrechnungen
  • Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
  • Bei Unfällen: medizinische Dokumente, ITM-Bericht
Häufige Fehler

Was zu vermeiden ist

  • Für den Arbeitnehmer: Versäumen der 45-Tage-Frist für die Anfechtung der Kündigung oder Sanktion — macht die Entscheidung endgültig, ohne Anfechtungsmöglichkeit.
  • Für den Arbeitgeber: Anwendung der Sanktion ohne echte vorherige Disziplinaruntersuchung — hebt die Entscheidung auf, auch wenn die Tatsache vorliegt.
  • Kündigung aus echten Gründen, aber als „Stellenabbau" getarnt — die Gerichte erkennen die Simulation und sanktionieren sie.
  • Für den Arbeitnehmer: Nichteinforderung ausstehender Rechte (Überstunden, Zulagen) für über 3 Jahre — Verlust durch Verjährung.
  • „Einvernehmliche Vereinbarung" bei Vertragsbeendigung ohne Prüfung akzeptieren — verbirgt oft Verzichte auf angesammelte Rechte (nicht genommener Urlaub, Prämien).
FAQ

Häufig gestellte Fragen — Arbeitsrecht

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir eine Erstberatung.

Kann ich ohne Kündigungsfrist entlassen werden?

Eine Entlassung ohne Kündigungsfrist ist nur in wenigen Situationen rechtmäßig:

  • Disziplinarische Entlassung — bei schweren Pflichtverletzungen, nachgewiesen durch vorherige disziplinarische Untersuchung (Art. 61 Arbeitsgesetzbuch)
  • Während der Probezeit — ohne Kündigungsfrist, aber mit schriftlicher Mitteilung
  • Bei schweren strafbaren Handlungen — unter spezifischen Bedingungen

Ansonsten erfordert die Entlassung eine Mindestkündigungsfrist von 20 Werktagen (45 Tage für Führungspositionen). Eine Entlassung ohne Kündigungsfrist in einer Situation, die dies nicht zulässt, ist rechtswidrig — 45 Tage für Anfechtung am Tribunal Bihor.

Sanktionen bei Annahme der Anfechtung: Aufhebung der Entscheidung + Wiedereinstellung + Lohnzahlung für die Streitdauer + Schmerzensgeld.

Wie viel muss ich bei einer Massenentlassung erhalten?

Massenentlassung (über 10 Mitarbeiter in 30 Tagen) erzeugt zusätzliche Rechte:

  • Abfindung — Mindestbetrag gemäß anwendbarem Tarifvertrag; üblicherweise 1-3 Gehälter pro 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
  • Verlängerte Kündigungsfrist — mindestens 30 Tage
  • Recht auf Information und Konsultation — Gewerkschaft/Arbeitnehmervertreter werden zwingend konsultiert
  • ITM-Meldung — der Arbeitgeber meldet die territoriale Arbeitsinspektion 30 Tage im Voraus
  • Vorrangsrecht auf Wiederbeschäftigung — 9 Monate ab Entlassung, wenn die Stellen wieder verfügbar werden

Nichteinhaltung des Verfahrens macht die Entlassung nichtig — auch bei realem Grund (wirtschaftliche Lage).

Welche Rechte habe ich während der Probezeit?

Die Probezeit ist eine besondere Institution mit eigenen Regeln:

  • Höchstdauer: 90 Tage für Ausführungspositionen; 120 Tage für Führungspositionen; 5 Tage für ungelernte Arbeiter; 30 Tage für befristete Verträge unter 6 Monaten.
  • Einfache Beendigung — jede Partei kann den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung kündigen, ohne Kündigungsfrist und ohne Grund. Aber Entlassung aus diskriminierenden Gründen (Geschlecht, Religion, Ethnie, Schwangerschaft) bleibt rechtswidrig.
  • Volle Lohnrechte — kein „reduziertes Probegehalt" ist rechtmäßig. Einschließlich anteiligem Erholungsurlaub.
  • Sozialversicherung — der Arbeitgeber zahlt die normalen Beiträge.

Eine einzige Probezeit pro Arbeitsvertrag — Wiedereinführung nach Pause ist rechtswidrig.

Was ist Belästigung am Arbeitsplatz und wie schütze ich mich?

Belästigung am Arbeitsplatz wird durch GO 137/2000 + Gesetz 202/2002 geregelt. Formen:

  • Direkte Belästigung — wiederholt feindliches Verhalten von Vorgesetzten oder Kollegen
  • Sexuelle Belästigung — jegliches unerwünschtes sexuell konnotiertes Verhalten
  • Mobbing — systematischer psychologischer Druck, Isolation, Mikroaggressionen

Schutzschritte:

  1. Dokumentation — bewahren Sie E-Mails, Nachrichten, Zeugen auf. Ohne Beweise ist die Sache schwierig.
  2. Interne Meldung — an direkten Vorgesetzten oder HR/Geschäftsleitung
  3. CNCD — Nationaler Rat zur Bekämpfung von Diskriminierung (Verwaltungssanktionen)
  4. Tribunal Bihor — Schmerzensgeld, Wiedereinstellung bei nachfolgender missbräuchlicher Entlassung

Plus: der Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, Belästigung zu verhindern und zu bekämpfen — Nichteinhaltung erzeugt zivilrechtliche Haftung.

Kann ich von zu Hause arbeiten (Telearbeit) — was sind die Regeln?

Telearbeit wird durch Gesetz 81/2018 geregelt, geändert durch Gesetz 53/2003 (nach COVID). Schlüsselregeln:

  • Schriftliche Vereinbarung — Telearbeit muss durch Nachtrag zum individuellen Arbeitsvertrag geregelt werden, mit Details: Arbeitsplatz, Arbeitszeit, Kontrollart
  • Ausstattung — der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie bereitzustellen oder die Kosten zu tragen (Laptop, Internet usw.)
  • Nebenkosten — der Arbeitgeber kann eine monatliche Pauschale zahlen (steuerlich abzugsfähig) oder die Rechnung anteilig direkt tragen
  • Arbeitssicherheit — der Arbeitgeber bleibt für die Risikobewertung verantwortlich; spezifische Telearbeitsschulung ist obligatorisch
  • Recht auf Nichterreichbarkeit — der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, außerhalb der Arbeitszeiten zu antworten

Achtung: Telearbeit aus dem Ausland (digital nomad) erzeugt komplexe steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Implikationen — erfordert oft die Verlegung des Vertrags in die jeweilige Rechtsordnung.

Weitere Tätigkeitsfelder

Wir decken das gesamte Spektrum des rumänischen Rechts ab.

Erbrecht & Nachfolge

Gesetzliche oder testamentarische Erbschaft, Erbteilung, Pflichtteil, notarielle und streitige Verfahren.

Zivilrechtliche Verträge

Erstellung, Verhandlung und Streitigkeiten bei Zivilverträgen — Kauf, Miete, Mandat, Fiducia, Forderungsabtretung.

Sachenrecht & Eigentum

Eigentums- und Besitzstreitigkeiten, Ersitzung, Dienstbarkeiten, Grundbuch.

Zivilrechtliche Haftung & Schadensersatz

Vermögens- und immaterielle Schäden — Unfälle, Behandlungsfehler, KFZ-Haftpflicht, deliktische Haftung.

Gesellschaftsrecht & M&A

Firmengründung, Due Diligence, Anteilsübertragungen, Fusionen, Spaltungen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.

Steuer- & Verwaltungsstreitigkeiten

Anfechtung von Steuerbescheiden, Einsprüche, Steuerprüfungen, Verwaltungsverfahren.

DSGVO & Geistiges Eigentum

DSGVO-Konformität, Marken, Patente, Software-Lizenzen, geographische Angaben, OSIM.

Immobilien- & Baurecht

Immobilientransaktionen, Bauträger, Baugenehmigungen, Stadtplanung, Kataster, Grundbuch.

Scheidung

Einvernehmliche Scheidung, streitige Scheidung mit oder ohne Minderjährige, Scheidung nach faktischer Trennung, internationale Scheidung.

Vermögensauseinandersetzung

Aufteilung des Ehevermögens — einvernehmlich oder gerichtlich, Bewertungen, Ausgleichszahlungen, Güterregimeauflösung.

Sorgerecht, elterliche Gewalt & Unterhalt

Festlegung der elterlichen Gewalt, Umgangsregelungen, Kindesunterhalt, spätere Änderungen.

Strafrecht

Beistand bei Strafverfahren, Verteidigung vor Gericht und in Rechtsmitteln. Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption, Amtsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität, Verkehrsdelikte, Behandlungsfehler. Prozessanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung.

Insolvenz

Gerichtliche Sanierung, Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen.

Forderungseinzug & Zwangsvollstreckung

Forderungseinzug, Zahlungsbefehle, Pfändungen, Vollstreckungseinsprüche — für Gläubiger und Schuldner.

Missbräuchliche Klauseln & Verbraucherschutz

Missbräuchliche Klauseln in Verträgen mit Berufsausübenden, Verbraucherrechte, Sammelklagen, ANPC-Vertretung.