Insolvenz
Wir vertreten Gläubiger und Schuldner in Insolvenzverfahren — sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Das BVIR-Team bietet Beratung und Vertretung in allen Verfahrensphasen, von der Eröffnung und Forderungsanmeldung bis zum Sanierungsplan oder zur Liquidation, vor dem Tribunal Bihor und den weiteren zuständigen Gerichten.
Was wir in diesem Bereich tun
Unternehmensinsolvenz
Vertretung von Gläubigern und Schuldnern im Insolvenzverfahren; Sanierungspläne; Liquidation; Sicherungsmaßnahmen; Anfechtungen gegen die Forderungstabelle.
Gerichtliche Sanierung
Erstellung und Umsetzung von Sanierungsplänen als Alternative zur Liquidation; Gläubigerverhandlung; Restrukturierung von Operationen und Schulden.
Privatinsolvenz
Verfahren nach Gesetz 151/2015 — Zulässigkeitsprüfung, Anmeldung, Gläubigerverhandlung, Tilgungsplan.
Vereine und Stiftungen
Sanierungs- und Liquidationsverfahren für gemeinnützige Einrichtungen.
Wie wir zusammenarbeiten
Klare Schritte, transparente Kommunikation, keine Überraschungen.
- 01
Lagebewertung
1-2 WochenAnalyse der Vermögenslage — Aktiva, Schulden, Cashflows. Wir entscheiden, ob Insolvenz eine Chance oder letzter Ausweg ist. Für Gläubiger: Chancen auf Beitreibung.
- 02
Antragsvorbereitung
2-3 WochenFür den Schuldner: Vorbereitung von Antrag und Inventar. Für den Gläubiger: Nachweis der bestimmten, fälligen und liquiden Forderung über der gesetzlichen Schwelle.
- 03
Eröffnung des Verfahrens
30-60 TageAntrag beim Tribunal Bihor (spezialisierte Abteilung). Bestellung des Insolvenzpraktikers. Aussetzung der Zwangsvollstreckungen.
- 04
Forderungstabelle
60-90 TageAnmeldung der Forderungen — Fristen sind kurz (üblich 60 Tage). Anfechtungen gegen Forderungen anderer Gläubiger. Festlegung der Rangfolge.
- 05
Sanierung oder Konkurs
12-36 MonateAbstimmung über den Sanierungsplan (Alternative zur Liquidation) oder vereinfachtes/allgemeines Konkursverfahren mit Liquidation der Vermögenswerte.
- 06
Verfahrensabschluss
Am EndeVerteilung der Beträge, Restschuldbefreiung des Schuldners, Löschung der Gesellschaft oder, bei Sanierung, Vollzug des Plans.
Was zur Erstberatung mitbringen
- Bilanzen der letzten 3 Jahre
- Detaillierte Liste der Gläubiger + geschuldete Beträge
- Liste der Vermögenswerte (Aktiva, Bestände, Anlagevermögen)
- Laufende Verträge
- Klagen, in denen die Gesellschaft Partei ist
- Für Privatinsolvenz (Gesetz 151/2015): Einkünfte, Ausgaben, Unterhaltsberechtigte
- Bankunterlagen — Auszüge, Kreditverträge
Was zu vermeiden ist
- Für Schuldner: zu langes Warten. Präventive Insolvenz (solange noch Aktiva vorhanden sind) ist viel günstiger als ein verspäteter Konkurs.
- Für Gläubiger: nicht fristgerechte Anmeldung in der Tabelle — Verlust der Beitreibungsmöglichkeit.
- Insolvenz als Umgehungsstrategie nutzen — Geschäftsführer können mit ihrem Privatvermögen für die Passiva der Gesellschaft haften.
- Bedeutung der Forderungsqualifikation (privilegiert vs. ungesichert) unterschätzen — macht den Unterschied zwischen vollständiger Beitreibung und Totalverlust.
- Für Privatpersonen: Bedingungen des Gesetzes 151/2015 nicht kennen — nicht jeder Schuldner ist zulässig.
Häufig gestellte Fragen — Insolvenz
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir eine Erstberatung.
Wann sollte ich als Unternehmen die Insolvenz wählen?
Wann sollte ich als Unternehmen die Insolvenz wählen?
Insolvenz ist kein Scheitern, sondern ein Schutz- und Restrukturierungsinstrument. Anzeichen, dass die Zeit gekommen ist:
- Zahlungen an Lieferanten oder Bank wurden eingestellt und Sie sehen keine Lösung
- Es gibt Kontopfändungen, die den Betrieb blockieren
- Mehrere Gläubiger vollstrecken gleichzeitig
- Der Umsatz sinkt stetig ohne Trendwende in Sicht
- Schulden übersteigen das Vermögen und können nicht verhandelt werden
Eine rechtzeitig eingereichte Insolvenz ermöglicht gerichtliche Reorganisation mit Sanierungsplan — Erhalt der Tätigkeit, Restrukturierung der Schulden, Fortführung mit neuer Geschäftsleitung. Eine späte Insolvenz führt in der Regel zur Liquidation.
Das BVIR-Team bewertet die Situation und empfiehlt die optimale Vorgehensweise auf Basis tatsächlicher Zahlen.
Kann ich als Privatperson Insolvenz anmelden?
Kann ich als Privatperson Insolvenz anmelden?
Ja. Das Gesetz 151/2015 regelt das Insolvenzverfahren für Privatpersonen (Selbständige, Freiberufler, aber auch Angestellte).
Bedingungen:
- Schulden, die größer sind als das, was aus Einkommen bezahlt werden kann
- Gutgläubigkeit (kein Betrug, keine vermeidbaren übermäßigen Ausgaben)
- Rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Rumänien
- Sie haben dieses Verfahren in den letzten 5 Jahren nicht in Anspruch genommen
Zwei Formen:
- Rückzahlungsplan — über maximal 5 Jahre, mit erschwinglichem monatlichen Betrag
- Liquidation — Verkauf des Vermögens, Streichung des Restbetrags (mit Ausnahmen — Unterhalt, Schmerzensgeld, strafrechtliche Geldstrafen)
Das Verfahren dauert 6-18 Monate. BVIR unterstützt überschuldete Privatpersonen auf dem Weg zu einer neuen legalen finanziellen Chance.
Was ist die gerichtliche Reorganisation und wann ist sie möglich?
Was ist die gerichtliche Reorganisation und wann ist sie möglich?
Die gerichtliche Reorganisation ist die Alternative zur Liquidation — Erhalt des Unternehmens in Tätigkeit, mit einem von Gläubigern und Gericht genehmigten Plan, zur Überwindung der Schwierigkeiten.
Phasen:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Vorläufige Forderungstabelle
- Vorgeschlagener Reorganisationsplan (von Schuldner oder Gläubigern) — Frist 30 Tage ab Bestätigung
- Genehmigung des Plans in der Gläubigerversammlung (Mehrheit nach Kategorien)
- Gerichtliche Bestätigung
- Plandurchführung — maximal 3 Jahre, verlängerbar auf 4
Der Plan kann vorsehen: teilweisen Schuldenerlass, Zinsreduzierung, Stundung, Schulden-Eigenkapital-Umwandlung, Verkauf nicht-strategischer Vermögenswerte. Die Unterstützung eines Insolvenzpraktikers ist obligatorisch.
Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
Die Dauer variiert je nach Komplexität und Form:
- Privatinsolvenz (Gesetz 151/2015) — 6-18 Monate
- Einfache gerichtliche Reorganisation — insgesamt 2-3 Jahre
- Komplexe gerichtliche Reorganisation (mit Streitigkeiten über die Gläubigerstellung) — 4-7 Jahre
- Konkurs und Liquidation — 1-3 Jahre ab Eröffnung
Verlängernde Faktoren: viele bestrittene Forderungen, schwer verkäufliche Vermögenswerte (Immobilien), Klagen des Insolvenzverwalters.
Ein gut geführtes Verfahren mit einem erfahrenen Praktiker kann Dauer und Verluste erheblich reduzieren.
Was passiert mit den Mitarbeitern bei Unternehmensinsolvenz?
Was passiert mit den Mitarbeitern bei Unternehmensinsolvenz?
Die Rechte der Mitarbeiter werden durch das Gesetz 200/2006 geschützt — den Garantiefonds für die Zahlung von Lohnforderungen.
Bei Insolvenz:
- Ausstehende Gehälter werden aus dem Garantiefonds gezahlt (bis zu 3 durchschnittliche Bruttogehälter, kumuliert)
- Massenentlassungen sind möglich, aber mit besonderem Verfahren
- Mitarbeiter erhalten Arbeitslosengeld
Bei Reorganisation können Arbeitsverträge fortgeführt werden — der Insolvenzverwalter regelt die Beziehung zu den Mitarbeitern. Bei Liquidation werden Verträge aufgelöst und die Mitarbeiter erhalten die vorgesehenen Entschädigungen.
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter müssen bei wichtigen Entscheidungen konsultiert werden.
Wer ist der Insolvenzverwalter und was tut er?
Wer ist der Insolvenzverwalter und was tut er?
Der Insolvenzverwalter ist ein UNPIR-Mitglied Insolvenzpraktiker, vom Gericht bestellt, der das Verfahren leitet. Hauptaufgaben:
- Prüft angemeldete Forderungen und erstellt die Tabelle
- Leitet die laufende Tätigkeit des Schuldners
- Verkauft das Vermögen (in der Liquidation)
- Verteilt die Beträge an die Gläubiger nach den Prioritäten
- Berichtet regelmäßig dem Gericht und den Gläubigern
- Ficht betrügerische Handlungen des Schuldners an
Wesentlicher Unterschied:
- Insolvenzverwalter — bei Reorganisation (Schuldner behält Kontrolle unter Aufsicht)
- Liquidator — bei Konkurs (übernimmt vollständige Kontrolle)
Die BVIR-Kanzlei unterstützt Mandanten im Umgang mit dem Insolvenzverwalter und in allen Verfahrensphasen, vor dem Tribunal Bihor.
Kann ich Forderungen von einem insolventen Schuldner zurückfordern?
Kann ich Forderungen von einem insolventen Schuldner zurückfordern?
Ja, aber unter strengen Regeln. Sie müssen:
- Eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter einreichen — innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung der Eröffnungsentscheidung
- Belege beifügen — Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Gerichtsurteile
- Auf die vorläufige Tabelle (innerhalb von 30 Tagen) und endgültige Tabelle (nach Anfechtungen) warten
Die Zahlungsreihenfolge ist streng (gesetzliche Prioritäten):
- Verfahrenskosten
- Gehälter
- Gesicherte Forderungen (Hypotheken)
- Steuerforderungen (ANAF — Steuerverwaltung)
- Ungesicherte Forderungen
Ungesicherte Forderungen werden oft nur zu 5-30% des Werts zurückerlangt. Vorsorgliche Sicherheiten (Hypotheken, persönliche Garantien) machen den Unterschied.
Welche Dokumente muss ich für den Insolvenzantrag vorbereiten?
Welche Dokumente muss ich für den Insolvenzantrag vorbereiten?
Für einen Insolvenzantrag (durch Schuldner oder Gläubiger) benötigen Sie:
- Letzte genehmigte Bilanz + aktuelle Rohbilanz
- Forderungsliste — Schuldner, Betrag, Fälligkeit, eventuelle Streitigkeiten
- Vermögensliste — Immobilien, bewegliche Güter, Konten, einzuziehende Forderungen
- Gesellschaftsvertrag und Gründungsdokumente
- Hauptversammlungsbeschluss zur Eröffnung der Insolvenz (für SRL/SA — GmbH/AG)
- Liste der Mitarbeiter und ausstehenden Gehälter
- ANAF-Protokolle oder andere Steuerbehörden
Die Dokumentation muss den Insolvenzzustand nachweisen — Unfähigkeit, fällige Schulden mit verfügbaren Mitteln zu bezahlen (über 60 Tage).
Kann ich eine Zwangsvollstreckung durch Insolvenz blockieren?
Kann ich eine Zwangsvollstreckung durch Insolvenz blockieren?
Ja. Eine wesentliche Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die automatische Aussetzung aller individuellen Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner.
Dieser „Schutzschild" bietet:
- Stoppen von Kontopfändungen
- Blockieren von Pfändungen auf Immobilien
- Pause bei Versteigerungen
- Konzentration der Vollstreckungen in einem einheitlichen Verfahren
Wichtig: Insolvenz kann nicht als Verzögerungstaktik verwendet werden. Das Gericht prüft Gutgläubigkeit und das tatsächliche Vorliegen des Insolvenzzustands. „Bösgläubige" Anträge werden mit Sanktionen abgewiesen.
Die Strategie muss professionell bewertet werden — manchmal ist die direkte Verhandlung mit dem Gläubiger sinnvoller.
Welche Kosten beinhaltet ein Insolvenzverfahren?
Welche Kosten beinhaltet ein Insolvenzverfahren?
Das Verfahren umfasst mehrere Kostenkategorien, in der Regel getragen vom Schuldnervermögen oder vom das Verfahren einleitenden Gläubiger:
- Stempelsteuer und Vorschuss für das Honorar des Insolvenzverwalters — bei Eröffnung hinterlegt
- Honorar des Insolvenzverwalters/Liquidators — fest oder prozentual aus der Insolvenzmasse, gemäß UNPIR-Vorschriften
- Betriebskosten — Gutachten, Vermögensbewertungen, Anzeigen im Amtsblatt
- Anwaltshonorar für Vertretung des Schuldners oder Gläubigers
Bei Privatinsolvenz (Gesetz 151/2015) ist das Verfahren vereinfacht — die Stempelsteuer ist reduziert und das Honorar des Insolvenzverwalters gesetzlich gedeckelt.
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